Dienstleistungen für Bauherren
Die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauvorhabens erforderlichen Vermessungsleistungen bezeichnet man als vermessungstechnische Baubetreuung. Sie besteht aus der Erstellung des Amtlichen Lageplanes als Anlage zum Bauantrag, der Feinabsteckung des genehmigten Bauvorhabens in die Örtlichkeit und der Kontrollmessung. Zudem empfehle ich zur Einrichtung der Baustelle eine Grobabsteckung des Baukörpers.
Wird das Baugrundstück als Teilfläche eines größeren Grundstücks erworben, so ist zuvor eine Grundstücksteilung erforderlich.
- Amtlicher Lageplan
- Gebäudeeinmessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters
- Grundstücksbildung
- Wiederherstellung von Grundstücksgrenzen
- Projekteinarbeitung in den Lageplan
- Grob- und Feinabsteckung
- Kontrollmessung zum Ausstellen der Einmessungsbescheinigung