Rechtliches

Rechtliches: Minimalistische Strichzeichnung eines Richterhammers.

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) zählt zu den Vermessungsstellen, die berechtigt sind, hoheitliche Vermessungsleistungen im Land Brandenburg durchzuführen. Das Wesen dieser hoheitlichen Leistungen ist, dass Tatbestände am Grund und Boden beurkundet werden.

Der ÖbVI rechnet seine Leistungen über Kostenbescheide ab. Diese werden streng entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten nach den Regeln der Vermessungsgebührenordnung aufgestellt (z. B. bei einer Teilungsvermessung nach dem Wert des Grundstücks, der anrechenbaren Grenzlänge, der Anzahl der abzumarkenden Grenzpunkte und der Anzahl der zu bildenden Flurstücke). Im Streitfall entscheidet der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB, früher Landesvermessungsamt) über den Widerspruch.

Siehe auch:

Weitere Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg:

BbgNRG Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz

Sowie die örtlichen Satzungen der Städte und Gemeinden:

Am Beispiel der Gemeinde Teltow
Baumschutzsatzung, Stellplatzsatzung, Spielplatzsatzung