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Wovon hängt die Bebaubarkeit eines Grundstücks ab?

Eine wesentliche Frage hinsichtlich des Bauplanungsrechtes ist, ob das Baugrundrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, so dass die Festsetzungen über Baugrenzen, Grundstücksgrößen oder Art und  Maß der baulichen Nutzung von dem geplanten  Bauvorhaben einzuhalten  sind.  

Gibt es  keinen  Bebauungsplan,  dann  spielen Begriffe wie Innenbereich (§34 BauGB) und Außenbereich eine Rolle. Im Innenbereich muss sich das neue Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen und mit den Nachbarhäusern nach der Anzahl der Geschosse, der Höhe des Daches oder der beabsichtigten Nutzung vergleichbar sein.

Das Bauordnungsrecht regelt die Belange von Nachbarschutz und Brandschutz und wird u.a. über einzuhaltende Abstandsflächen nachgewiesen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Grobabsteckung und einer Feinabsteckung?

Mit der Grobabsteckung wird vor Aufnahme der Bautätigkeiten auf dem Grundstück die Lage das Baukörpers mit Dezimetergenauigkeit durch Pflöcke angezeigt und ein Höhenbezugspunkt angegeben.

Bei der Feinabsteckung werden die Außenmaße des Gebäudes zentimetergenau durch Nägel auf Schnurgerüste angezeigt. Ist der Bautrupp noch nicht vor Ort ist, so werden die Nägel in stabile Holzpflöcke geschlagen.

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Kann die Baufirma auch selbst die Feinabsteckung durchführen?

Bei manchen Baufirmen ist diese Leistung im Hausbauvertrag enthalten. Sie orientieren sich dann an den Grenzzeichen, die sie vor Ort vorfinden. Letztlich verfügt aber nur der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur über die Unterlagen des Liegenschaftskatasters, mit denen die Identität und die richtige Lage der Grenzzeichen geprüft und bestätigt werden kann, so dass eine zuverlässige, zentimertergenaue Absteckung in aller Regel nur vom Vermessungsbüro erbracht werden kann.

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Ist eine Grobabsteckung auch erforderlich, wenn man keinen Keller baut?

Ob man einen Keller baut oder eine Bodenplatte anlegt: beides erfolgt auf der Grundlage der Feinabsteckung des Vermessungsbüros. Zum Bau eines Kellers lässt man sich die Baugrube zuvor grobabstecken, damit die Schnurgerüste bei den Erdarbeiten nicht beschädigt werden.

Wird 'nur' mit einer Bodenplatte gebaut, so ist eine Grobabsteckung immer dann ratsam, wenn zuvor noch das Baufeld freizuräumen oder ein Planum anzulegen ist, wenn also vor Aufnahme der eigentlichen Bautätigkeit noch mit schweren Baufahrzeugen auf dem Baufeld gearbeitet werden muss.

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Warum kann man nicht die Absteckungsskizze als Einmessungsbescheinigung benutzen?

Mit der Absteckungsskizze wird dokumentiert, welche Punkte oder Achsen des genehmigten Bauvorhabens mit welchen Maßen auf dem Baufeld abgesteckt wurden. Die Einmessungsbescheinigung stellt das Vermessungsbüro aus, nachdem die Kontrollmessung bestätigt hat, dass das Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung errichtet wird. Das ist in der Regel der Fall, aber eben nicht immer. Manchmal müssen auch Abweichungen bescheinigt werden, weil beim Bau von der Planung abgewichen wurde.,  Dann ist mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen, ob und ggf. wie diese geheilt werden können.

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Wann muss die Einmessungsbescheinigung vom Vermessungsbüro ausgestellt werden?

Die Brandenburgische Bauordnung schreibt hierfür eine Frist von zwei Wochen nach Baubeginn vor. Aus bautechnischen Gründen ist diese Frist immer dann schwer einzuhalten, wenn ein Haus mit Keller gebaut wird. Will man eine Mahnung der Bauaufsichtsbehörde vermeiden, so setzt man sich frühzeitig mit dem Amt in Verbindung und vereinbart eine Fristverlängerung.

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Welche Unterlagen bekommt der Antragsteller als Nachweis für eine erbrachte Gebäudeeinmessung?

Das Vermessungsbüro fertigt für den Antragsteller keine Unterlagen an, sondern übergibt die Messung nur an die Katasterbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Wurde das Gebäude in die Liegenschaftskarte eingetragen, so übersendet die Katasterbehörde dem Antragsteller eine Mitteilung hierüber. Diese Fortführungsmitteilung enthält auch einen um das Gebäude aktualisierten Auszug aus der Liegenschaftskarte.