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Der amtliche Lageplan

Mit dem Amtlichen Lageplan wird ein Bauvorhaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgestellt. Ganz gleich, ob es sich um einen Neubau handelt oder um einen kleineren Anbau: alle Sachverhalte, die für eine positive Entscheidung von Bedeutung sind, müssen möglichst anschaulich und überzeugend dargestellt sein.

So ist zu zeigen, dass das Bauvorhaben nach dem geltenden Bauplanungsrecht zulässig ist und die bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden. Gemeindeeigene Satzungen wie die Baumschutzsatzung oder Stellplatzsatzung müssen ebenso beachtet werden wie der Umstand, dass das Baugrundstück erschlossen, also von einer öffentlichen Straße aus zugänglich sein muss.

Über die Vielzahl der in einem Amtlichen Lageplan enthaltenen Inhalte können Sie sich in diesem Schaubild informieren.